Merkblatt IV
Personen mit einer Hörschwäche haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag für die Anschaffung eines Hörgerätes, wenn durch dieses Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann.
Das Merkblatt finden Sie auf www.ahv-iv.ch/p/4.08.d
Merkblatt AHV
In der Schweiz wohnende Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten und von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV mit einer Hörschwäche haben höchstens alle 5 Jahre Anspruch auf einen Kostenbeitrag für die Anschaffung eines Hörgerätes für ein Ohr, wenn durch das Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann.
Das Merkblatt finden Sie auf www.ahv-iv.ch/p/3.07.d